Heute vermeldet die Homepage des DRV, dass die Berufung gegen die 2. Mannschaft wegen zwei nicht angetretenen Spielen durch das Schiedsgericht abgewiesen wurde.

Das Urteil bezieht sich dabei auf die beiden Spiele am 10.03. gegen Luxemburg und am gegen 21.04. gegen Aachen. Das Schiedsgericht lässt jedoch jegliches Augenmaß vermissen. Statt das Potential des TSV Handschuhsheim zu berücksichtigen und der Rugbyrealität in Deutschland ins Auge zu blicken, werden juristische Spitzfindigkeiten angeführt und alle Auslegungsmöglichkeiten gegen den TSV interpretiert.

Wer nämlich die Hintergründe der beiden vermeintlichen Spielabsagen kennt, der weiß, dass das Urteil auch anders hätte ausgehen können. Aber der nächste Skandal um das Chaos der letzten Saison hätte mit Sicherheit wieder eine schlechte Presse zur Folge – und das kann sich der DRV nicht leisten.

Schauen wir uns den Sachverhalt genauer an:
Das Spiel gegen Luxemburg fiel mitten in das Winterchaos. Spielabsagen und -verlegungen waren auf Grund der viel zu frühen Ansetzung der Saison an der Tagesordnung. Wer konnte auch ahnen, dass im Februar die Plätze unbespielbar sind?

Das Spiel der ersten Mannschaft gegen den RK03 Berlin wurde auf den 10.03. nachterminiert und gleichzeitig stellte der TSV zwei Spieler für die Ländermannschaft ab. Für ein Spiel, das also mit einer kompletten 2. Mannschaft hätte gespielt werden können fehlten nun also 9 Leute! Die langfristige Planung von Trainer Frank Genthner war somit hinfällig. Wenn man zwei Mannschaften im Spielbetrieb hat ist man aber auf eine langfristige Planung angewiesen. So konnte aber nicht nach Luxemburg gefahren werden, weil keine spielfähige erste Reihe zur Verfügung stand.

Der Fall des Aachen-Spieles liegt ähnlich. Auch hier ist eine kurzfristige Spielverschiebung Grund des Ärgernisses: Das Spiel wurde am Anfang der Rückrunde auf Samstag, den 21.04. terminiert. Der Bus war gebucht, die Mannschaft stand und Thomas Müller freute sich auf sein Abschiedsspiel. Eine Woche vor dem Spiel fiel dem RC Aachen auf, dass sie samstags keinen Platz zur Verfügung haben! Dem DRV war diese Tatsache wohl bekannt, aber scheinbar ist es vergessen worden. Das Angebot, in Handschuhsheim zu spielen, schlugen die Aachener aus. Das Spiel wurde auf Sonntag, den 29.04. verlegt. Leider konnten wir an diesem Tag keine Mannschaft stellen, da die Saison eigentlich beendet gewesen wäre. Alle Spieler wissen: das sind die Wochenenden, an denen man der Freundin, der Familie, der Frau Rechnung trägt und zeigt, dass man nicht mit seinen Mannschaftskameraden verheiratet ist. Der 29.04. steht auch nicht im Rahmenspielplan als Nachholspieltag. Aber das Schiedsgericht stellt im Urteil nochmal klar: nur in den Kalenderwochen 28 bis 32 ist nicht mit Pflichtspielen zu rechnen. Freuen wir uns doch in der nächsten Saison auf ein Spiel am Heiligen Abend! Nach meinem (ganz privaten) Dafürhalten ist die eigentliche Schuld für die Nichtaustragung des Spieles in erster Linie bei der Spielleitenden Stelle, in zweiter Linie beim RC Aachen und erst in dritter Linie beim TSV Handschuhsheim zu suchen.

Interessant zu erwähnen ist vielleicht noch die Tatsache, dass der TSV am Ende der Saison trotz Punktabzug für Nichtantreten auf einem Nichtabstiegsplatz vor dem RC Aachen lag!

Dieses Urteil wirft die Planung des TSV weit zurück, da wir der Möglichkeit beraubt werden, um einen nationalen Titel zu spielen. Für viele junge Spieler ist diese Motivation nun nicht mehr vorhanden. Der Verein, der mit ganz wenigen anderen Vereinen in Deutschland, hervorragende Jugendarbeit leistet, kann seinen Nachwuchstalenten nun nicht die Möglichkeit bieten auf dem sportlichen Niveau zu spielen, das sie verdient haben. Stattdessen wird nach der Ligareform eine um die andere Mannschaft in die zweite bzw. erste Liga gesetzt, die sportlich nicht auf dem Niveau unserer zweiten Mannschaft ist. Vielleicht gibt es in der Bundesligaausschusssitzung am Samstag noch eine Möglichkeit, die Reserve des TSV zu berücksichtigen.

Johannes Laule